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Allgemeinverfügung bringt Neuerungen für Besucher der Museen

Aushang

Mit der neuen 17. Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, die ab 15. November 2021 gilt, ergeben sich sowohl für den Besuch der drei städtischen Museen Stadtmuseum in der Beschußanstalt, Technisches Museum Gesenkschmiede und Heimatmuseum Benshausen als auch für den Besuch der Galerie im Bürgerhaus Neuerungen.

Ab Montag, dem 15. November 2021, ist vom Besucher in den Einrichtungen ein entsprechender Nachweis für geimpft, genesen oder PCR-getestet vorzulegen (sogenanntes 3GPlus-Modell). Für Kinder unter 6 Jahren bzw. noch nicht eingeschulte Kinder ist kein Nachweis erforderlich. Für Schülerinnen und Schüler ist der Nachweis, dass sie einer regelmäßigen Testung im Rahmen des schulischen Testregimes unterzogen werden, ausreichend.

Das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske ist in den Gebäuden weiterhin erforderlich. Es wird darum gebeten, die Zertifikate zur Kontrolle am Eingang bereitzuhalten.

Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens und der Vorgaben des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sind wir gezwungen, die o. g. Regelungen einzuhalten und hoffen trotz allem auf viele Besucher und danken für Ihr Verständnis!